Nutzungsbedingungen
Definitionen
Challenge ist ein demokratischer Prozess zur Unterstützung lokalen bürgerschaftlichen Engagements, mithilfe eines interaktiven Dialogs der Öffentlichkeit zur Meinungsbildung und Entscheidung über Fördergelder. Zweck ist Entscheidung über die prozentuale Auf-, und Verteilung einer geldlichen Förderung zwischen zwei gemeinnützigen Projekten aus dem ökologischen, sozialen oder kulturellem Leben einer Stadt. Die Förderung wird von dem Förderer zur Verfügung gestellt. Während der Challenge stellen die Projekte sich, ihre Arbeit und ihr Wirken, ausführlich und transparent mit abwechselnden Beiträgen in einem gemeinsamen Blog auf www.buergerwirken.de, dar. Bürger können sich anhand der Beiträge eine fundierte Meinung bilden, kommentieren und Fragen stellen - und haben während der Challenge die Möglichkeit ihre Stimme für jeweils eines der Projekte abzugeben. Bürger können während der Challenge ebenfalls direkt auf der Internetseite fördern - und so die Förderung des Förderers erhöhen. Die Stimmverteilung wird am Ende der Challenge in ein prozentuales Verhältnis gesetzt, nach dessen Vorgabe der gesamte Förderbetrag aufgeteilt-, und dann anteilig an die beiden Projekte verteilt wird. 100% der des jeweils errungenen Anteils wird ohne Abzüge an die Projekte überwiesen.
BÜRGERwirken ist das von den BÜRGERwirken-Beteibern (siehe Kontakt/Impressum) im Internet bereitgestellte Portal, das die Kommunikation der Dialoggruppen von BÜRGERwirken und die Zuwendungen an Projekte ermöglicht.
Projekt(e) ist ein mildtätiges, gemeinnütziges Vorhaben auf kulturellem, sozialem, religiösem oder wissenschaftlichem Gebiet, das zur Realisierung einer Zuwendung bedarf.
Förderer sind Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen, die eine geldliche Förderung für zwei Projekte zur Verfügung stellen.
Bürger ist ein registrierter Nutzer von BÜRGERwirken, der in der Challenge stimmberechtigt ist und Kommentare zu Beiträgen der Projekte veröffentlichen kann.
Besucher ist ein Nutzer der sich nicht registriert hat und nur Kommentare zu Beiträgen der Projekte veröffentlichen kann.
Nutzer sind Projekte, Förderer, Bürger und Besucher
Förderung(en) sind Zuwendungen an Projekte mit Geld von Förderern und Bürgern, dass die Projekte für die Realisierung ihres satzungsgemäßen Zwecks benötigen. Die Bezeichnung als Spende erfolgt in diesen Bedingungen und auf der BÜRGERwirken-Plattform unabhängig von der steuerrechtlichen Begünstigung als Spende.
Summe erhöhen ist die Möglichkeit für Bürger die Förderung des Förderers um eigene Förderungen zu erhöhen.
Blog ist das „Internettagebuch“, in dem die Projekte abwechselnd Blogbeiträge, die kommentiert werden können, während der Dauer der Challenge, zur Meinungsbildung der Bürger, erstellen.
Blogbeiträge der Projekte können Texte, Berichte, Fotos und Videos in elektronischer multimedialer Form sein.
Kommentare sind Fragen oder Anregungen, die Bürger und Besucher als Reaktion auf Blogbeiträge der Projekte veröffentlichen können.
Stimme ist ein Voting von Bürgern für ein Projekt. Jeder Bürger hat eine Stimme, die während der Challenge jederzeit zwischen den Projekten gewechselt werden kann. Die aktuelle Stimmverteilung und die gesamte Förderung wird immer live auf BÜRGERwirken dargestellt.
Stimmverteilung ist das prozentuale Verhältnis der abgegebenen Stimmen zwischen den Projekten. Dieses Verhältnis bestimmt die Aufteilung der Förderung zwischen den beiden Projekten in einer Challenge. 100% der des jeweils errungenen Anteils wird ohne Abzüge an die Projekte überwiesen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzer der BÜRGERwirken-Plattform, insbesondere für alle Nutzer, die sich auf der BÜRGERwirken Plattform registrieren (Bürger, Förderer und Projekte). Vorrangig zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzerklärung sowie die besonderen Bedingungen für Spenden (Zuwendungen). Für alle Nutzer der BÜRGERwirken-Plattform gelten die auf der Plattform abrufbaren Nutzungshinweise, insbesondere zu den auf der BÜRGERwirken-Plattform zugänglichen Inhalten.
2. Anmeldung
2.1 Die Registrierung als Bürger ist kostenfrei.
2.2 Bestimmte Funktionalitäten der BÜRGERwirken-Plattform stehen nur Bürgern zur Verfügung. Insbesondere sind die Funktionalitäten der Stimmabgabe und „Summe erhöhen“ an eine vorherige Registrierung als Bürger gebunden. Bürger können nur natürliche Personen werden, die zumindest beschränkt geschäftsfähig sind. Minderjährige bedürfen zusätzlich der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Der Nutzer hat bei seiner Registrierung ausschließlich wahre Angaben zu machen.
3. Obliegenheiten und Nebenpflichten der Nutzer
3.1 Soweit der Nutzer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte auf der BÜRGERwirken-Plattform einstellt, so räumt er hiermit BÜRGERwirken alle erforderlichen Rechte ein, diese Inhalte frei und beliebig auf der BÜRGERwirken-Plattform oder in Werbematerialien für die BÜRGERwirken, on- und/oder offline zu verwenden. Unberührt bleiben beim Einstellen der Inhalte deutlich und klar angebrachte, anderweitige Hinweise. Insbesondere erhält BÜRGERwirken das Recht, die Inhalte zu verändern, zu bearbeiten, zu speichern und öffentlich über die Plattform zugänglich zu machen unter Berücksichtigung des ursprünglichen Sinns.
3.2. Der Nutzer ist für sein Verhalten auf der BÜRGERwirken-Plattform und alle von ihm eingestellten Inhalte uneingeschränkt verantwortlich. Vor der konkreten Teilnahme oder dem Einstellen von Inhalten hat sich der Bürger und Besucher zu vergewissern, dass sein Verhalten oder seine Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen können (z.B. Marken-, Namens-, Urheber- und Datenschutzrecht, jugendschutzrechtliche Bestimmungen). Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer vor dem Einstellen von Texten oder Bildern die erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten, beispielsweise der Fotografen oder abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Die Nutzer verpflichten sich, keine Inhalte (Texte, Bilder und Videos) einzustellen, die:
- als Berichte getarnte Werbungen sind
- als Berichte getarnte ausschließliche Auflistung von Produktdaten sind
unsachlich, vorsätzlich unwahr, ehrverletzend, herabwürdigend, verleumderisch, sittlich anstößig oder pornographisch sind oder einen sonstigen Straftatbestand erfüllen - die Rechte, insbesondere Patent-, Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Kennzeichenrechte Dritter verletzen,
- Viren oder andere Computerprogramme beinhalten, welche die Funktionsweise fremder Computer beeinträchtigen
- Umfragen oder Kettenbriefe sind
- dem Zweck dienen, persönliche Daten von Nutzern ohne dem jeweiligen ausdrücklichen Einverständnis zu insbesondere geschäftlichen Zwecken zu sammeln, zu speichern, oder zu nutzen. Dies gilt auch, ohne dass Inhalte eingestellt werden
3.3. Der Bürger und der Besucher berücksichtigt bei seinem Verhalten, insbesondere bei Erstellen von Kommentaren, auf der BÜRGERwirken-Plattform, dass BÜRGERwirken von gegenseitiger Rücksichtnahme und einem fairen und angemessenen Umgang miteinander lebt. Bei Themen der Weltanschauung, religiöser oder politischen Überzeugung sind äußerste Zurückhaltung und Respekt gegenüber Andersdenkenden geboten.
3.4. Es ist auf der BÜRGERwirken-Plattform unzulässig folgende Inhalte unmittelbar einzustellen, darauf zu verlinken oder sonst den Zugang dazu zu erleichtern:
- Jugendgefährdendes oder –beeinträchtigendes Material, insbesondere Gewalt verherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte,
Inhalte, die Hass, Gewalt oder rassistische Diskriminierung fördern oder verherrlichen, - unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen,
- vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Mitgliedern,
- Irreführende Inhalte,
- Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw sonst rechtswidrigen Handlungen.
3.5. Sofern die Nutzer Inhalte auf der BÜRGERwirken-Plattform finden, die seiner Ansicht nach gegen bestehende Gesetze oder die Nutzungsbedingungen verstoßen, wird er BÜRGERwirken darauf hinweisen.
3.5. Eine übermäßige Belastung der BÜRGERwirken-Plattform ist zu vermeiden. Insbesondere sind Maßnahmen untersagt, die die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der IT-Systeme der BÜRGERwirken-Plattform gefährden können.
3.7. Passwörter oder andere Zugangsdaten zu der BÜRGERwirken-Plattform sind von den Bürgern gemäß den allgemeinen Grundsätzen zur Passwortsicherheit zu wählen und streng geheim zu halten. BÜRGERwirken ist unverzüglich zu informieren, sofern die Nutzer Hinweise darauf haben, dass die Sicherheit der BÜRGERwirken-Plattform oder seines Zugangs gefährdet ist.
4. Bereitstellung der BÜRGERwirken-Plattform
4.1 BÜRGERwirken wird sich bemühen, die Plattform möglichst unterbrechungsfrei verfügbar zu halten. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Insbesondere ist BÜRGERwirken regelmäßig und außerplanmäßig berechtigt, die Plattform für Wartungsarbeiten aus dem Netz zu nehmen. Sollten die Server ausserplanmäßig ohne Verschulden von BÜRGERwirken mehr als 2 Tage nicht zugänglich sein, so ist dies als höherer Gewalt zu werten und BÜRGERwirken ist in keinster Weise haftbar zu machen.
4.2 BÜRGERwirken ist berechtigt, Funktionalitäten, Aussehen oder andere Features der Plattform nach eigenem Belieben zu ändern. Zugang besteht nur zur Plattform in der jeweils aktuellen Version. Zur Aufbewahrung oder Speicherung von Versionen oder Inhalten ist BÜRGERwirken gegenüber Bürgern, Besuchern, Projekten und Förderern nicht verpflichtet.
5. Kündigung, Sperrung des Zugangs oder der Registrierung
5.1. Das Nutzungsverhältnis kann von BÜRGERwirken oder dem Nutzer jederzeit durch Mitteilung in Textform zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats beendet werden.
5..2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch BÜRGERwirken ist insbesondere anzusehen, sofern der Nutzer erheblich oder mehrfach gegen seine Obliegenheiten der Ziffer 3 verstoßen hat oder bei Angabe falscher Registrierungsdaten.
5.3. BÜRGERwirken ist berechtigt, unabhängig vom Recht zur außerordentlichen Kündigung den Bürger hinsichtlich einzelner oder aller Funktionalitäten der BÜRGERwirken-Plattform zu sperren. Insbesondere betrifft dies die Sperrung, Inhalte auf der BÜRGERwirken-Plattform einzustellen oder zu ändern. Weiterhin ist BÜRGERwirken berechtigt, alle auf BÜRGERwirken eingestellten Inhalte zu sperren oder zu löschen. Von diesem Recht wird BÜRGERwirken insbesondere dann Gebrauch machen, wenn Dritte gegenüber BÜRGERwirken die Verletzung von Gesetzen, Rechten Dritter oder Regeln der BÜRGERwirken-Plattform durch bestimmte Inhalte behaupten.
5.4. Vor der Kündigung aus wichtigem Grund oder der Sperrung eines Nutzers oder von Inhalten soll dem Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
6. Haftung
6.1 Die BÜRGERwirken-Plattform ist ein Diensteanbieter und steht allen Bürgern und Besuchern kostenfrei zur Verfügung. Die Haftung der Betreiber von BÜRGERwirken wird daher für alle Schadenersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig von ihrem Rechtsgrund (beispielsweise Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung), örtlich und zeitig unbegrenzt, ausgeschlossen, außer für Ansprüche
wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
wegen Arglist oder aus Garantie,
aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von BÜRGERwirken oder ihrer gesetzlichen Vertreter
nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
7. Änderungen von Nutzungsbedingungen
7.1 BÜRGERwirken ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. BÜRGERwirken wird dies mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Änderungszeitpunkt durch Mitteilung in Textform auf der Plattform ankündigen. Der Nutzer ist dann berechtigt, das Nutzungsverhältnis bis zum Inkrafttreten der Änderung oder Ergänzung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Sofern der Nutzer die Beendigung nicht herbeiführt, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten oder ergänzten Bedingungen. Auf diese Wirkung wird BÜRGERwirken hinweisen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Als Gerichtsstand wird der Sitz des Betreibers von BÜRGERwirken vereinbart, sofern die andere Partei nicht Verbraucher mit Wohnsitz in einem Staat im europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ist.
Zuwendungsbedingungen
1. Regelungsbereich
1.1 Im Folgenden werden alle über die BÜRGERwirken-Plattform getätigten Zuwendungen und Spenden geregelt. Die Bezeichnung als Spende erfolgt in diesen Bedingungen und auf der BÜRGERwirken-Plattform unabhängig von der steuerrechtlichen Begünstigung als Spende. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen der BÜRGERwirken-Plattform, die über die Plattform jederzeit abrufbar sind.
2. Rolle von BÜRGERwirken
2.1 Zuwendungen / Spenden werden über die BÜRGERwirken-Plattform lediglich ermöglicht. BÜRGERwirken stellt als Dienstanbieter also nur eine Technologie und damit die Plattform zur Verfügung, über die Bürger Zuwendungen an Projekte ausführen können. Jeder Bürger ist daher selbst dafür verantwortlich, alle Informationen einzuholen, die er für seine Entscheidung für eine Zuwendung für ein bestimmtes Projekt benötigt.
3. Besonderheiten bei Zuwendungen
3.1 Ein Bürger hat die Möglichkeit über BÜRGERwirken eine Zuwendung an zwei Projekte die in der jeweils aktuellen Challenge teilnehmen zu tätigen. Der Bürger stimmt ausdrücklich zu, dass seine Zuwendung zwischen den Projekten aufgeteilt wird. Das Verhältnis, wie seine Zuwendung aufgeteilt wird, wird durch das Ergebnis der Challenge (siehe Definitionen) bestimmt. Während der Challenge kann der Bürger live einsehen wie die aktuelle prozentuale Verteilung der gesammten Zuwendungen sind.
3.2 Für die Entgegennahme von Zuwendungen nutzt BÜRGERwirken Erfüllungsgehilfen.
3.3 Um eine 100%tige Gewährleistung zwischen dem gemeinnützigen und unternehmerischem Handeln zu garantieren, nutzt BÜRGERwirken für Zuwendungen den Service der „Gemeinnützige Neue Medien Fördergesellschaft mbH (NMF)“. Diese nimmt die Zuwendungen von den Förderern und Bürgern entgegen und verwaltet diese in einem treuhänderischen Sinn auf einem Konto bei der GLS Bank in Bochum bis zur Auszahlung an die Projekte nach dem Ende und dem Ergebnis der Challenge. Der gesamte Betrag wird nach dem Ergebnis der Challenge an die Projekte geleitet.
3.4 Die montrada GmbH übernimmt die technische Abwicklung der Zuwendungen per Lastschrift- oder Kreditkartenzahlung an das GLS Bank Konto der NMF. Die montrada GmbH speichert unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrechner/Konzentrator anfallenden Informationen für:
- die Bearbeitung von Reklamationen
- die Erstellung von Zahlungsverkehrsdaten nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Die im Rahmen des so genanten POSH-Services anfallenden Daten werden zu keinem anderen Zweck als zur Abwicklung der konkreten Zahlung verarbeitet und genutzt.
3.5 Die gesamte Fördersumme wird nach Abzug der Kosten für den Service der montrada GmbH zu 100% an die Projekte überwiesen. Die aktuellen Kosten einer Transaktion sind auf den Seiten der montrada GmbH einsichtbar. BÜRGERwirken zieht keinen Cent der Fördersumme für sich selber ab und erhält kein Geld aus den Fördersummen.
3.6 Zahlungen können erfolgen über die verschiedenen auf der Plattform angebotenen Wege. Es gelten insoweit ergänzend die besonderen Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
3.7 Zuwendungs-, Spendenbescheinigung
Die Bezeichnung als Spende erfolgt in diesen Bedingungen und auf der BÜRGERwirken-Plattform unabhängig von der steuerrechtlichen Begünstigung als Spende. Grundsätzlich können keine Spendenbescheinigungen unter 200,- EUR ausgestellt werden. Bei Zuwendungen über 200,- EUR, dass über die Gemeinnützige NMF, auf Anfrage eine Bescheinigung ausgestellt werden kann. Die Bitte um eine Zuwendungsbescheinigung ist über die auf der Plattform angegebenen Kontaktinformationen zu formulieren.
3.8. Wenn eine Zuwendung über die Funktion „Summe erhöhen“ auf der Plattform getätigt wird, garantiert der Nutzer alle abgefragten Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Insbesondere gilt dies für seine Identität und die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit. Der Nutzer wird alle für die Durchführung seiner Zuwendung erforderlichen und geeigneten Erklärungen abgeben.
